

Geld allein
macht noch nicht
unglücklich
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Erstellung von Gutachten
Zum unmittelbaren Aufgabenfeld des Berufsbildes der Wirtschaftsprüfer
und Steuer-
berater gehört auch die Tätigkeit als Gutachter und Sachverständiger
in steuerlichen
Fragen und in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung.
Zu diesem sehr
umfassenden Bereich zählen die Begutachtung von Unternehmen in
Gerichtsverfah-
ren und Unternehmensbewertungen - wir erstellen zudem Schiedsgutachten
und Aus-
einandersetzungsgutachten.
Laut einem Erlass des Finanzministeriums Baden-
Württemberg gilt dabei der Grundsatz: Gutachten, die den Vorschriften
der Wertermittlungsverord-
nung (WertV) und der Wertermittlungsrichtlinien (WertR) entsprechen
sind grundsätzlich von der Finanzverwaltung anzuerkennen und
dies unab-
hängig davon, ob der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt
ist oder nicht.
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