BETRIEBSWIRTSCHAFT:     Gutachten
       




Geld allein
macht noch nicht
unglücklich

   
Erstellung von Gutachten

Zum unmittelbaren Aufgabenfeld des Berufsbildes der Wirtschaftsprüfer und Steuer-
berater gehört auch die Tätigkeit als Gutachter und Sachverständiger in steuerlichen
Fragen und in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung. Zu diesem sehr
umfassenden Bereich zählen die Begutachtung von Unternehmen in Gerichtsverfah-
ren und Unternehmensbewertungen - wir erstellen zudem Schiedsgutachten und Aus-
einandersetzungsgutachten.

Laut einem Erlass des Finanzministeriums Baden-
Württemberg gilt dabei der Grundsatz: Gutachten, die den Vorschriften der Wertermittlungsverord-
nung (WertV) und der Wertermittlungsrichtlinien (WertR) entsprechen sind grundsätzlich von der Finanzverwaltung anzuerkennen und dies unab-
hängig davon, ob der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt ist oder nicht.


 
KÖBER Steuerberatung

 

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