RECHT:     Steuerstrafrecht
       




Eine der fröhlichsten
Erfahrungen im Leben
ist es, als Zielscheibe
zu dienen ohne
getroffen zu werden.
Winston Churchill  

    Das Finanzamt bekommt nicht immer recht

Die akute Finanznot der öffentlichen Hand zeigt Folgen: Die Rechtsbehelfsstellen der
Finanzämter weisen immer mehr juristisch fundierte Einsprüche gegen Steuerbe-
scheide ab und nehmen dafür ein Finanzgerichtsverfahren in Kauf. Vor diesem Hinter-
grund sind Juristen mit besonderem materiell-steuerrechtlichen Know-how und ver-
fahrensrechtlicher Erfahrung gefragt.

Von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg eines Prozesses sind eine verständli-
che Sachverhaltsaufbereitung, die überzeugende rechtliche Bewertung und Führung
des Rechtsgesprächs in der mündlichen Verhandlung.

In Steuerstrafverfahren begleiten wir Sie möglichst frühzeitig - z.B. in der Auseinander-
setzung mit der Steuerfahndung - oder versuchen, die Verfahren durch Selbstanzeige
zu verhindern. Häufig gelingt es, bereits während des Ermittlungsverfahrens die Strei-
tigkeiten beizulegen und damit Verfahren vor den Strafgerichten zu vermeiden. Unsere
enge Kooperation zwischen Steuerberater und Strafrechtler erlaubt in vielen Fällen zum
einen die Minderung des Verfahrenswertes und zum anderen die bestmögliche juristi-
sche Betreuung.


KÖBER Steuerberatung

 




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