

Das Gesetz ist für
jedermann gleich:
Nur das Einkommen
müßte geändert werden.
George Bernard Shaw
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Interessenschwerpunkt:
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt durch die Regelungen im Bürgerlichen
Gesetzbuch
und im Handelsrecht den Güter-
und Leistungstausch auf dem Markt zwischen Produ-
zenten, Händlern
und Konsumenten.
Rechtsanwälte für Wirtschaftsprivatrecht beraten
Unternehmen in allen Wirtschaftsfragen
wie z.B.: Gründung, Organisation,
Führung, Umwandlung und Finanzierung,
Unterneh-
mensnachfolge, Verhandlung und Vertragsgestaltung bei Unternehmenskäufen,
Arbeits-
und Wettbewerbsrecht, Unternehmenssanierungs- und Insolvenzrecht.
So informieren sich Gründer z.B. über das Haftungsrisiko
Ihrer beabsichtigten Firmie-
rung und erfahren dabei u.U., daß die Gründung Ihrer Firma im
Ausland Sinn machen
kann. Denn bei Kosten, Bürokratie, Aufwand und Steuern ergeben sich
gegenüber
einer deutschen GmbH zahlreiche Vorteile und auch die Haftung der Firma
kann auf
ein Minimum reduziert werden. Ein Beispiel bildet die britische Private
company limited
(kurz: limited) hier reicht als Gründungskapital ggf. ein Pfund.
Ähnliche Firmengrün-
dungen sind auch in anderen europäischen Ländern möglich.
Wollen Sie sich über mög-
liche Einsparungspotentiale informieren? Wenden Sie sich an unseren sachkundigen
Kooperationspartner in allen Rechtsangelegenheiten!
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