RECHT   Zivilrecht
       




Tue recht und
scheue niemand!
Heinrich von Kleist  

   

Manchmal ist es einfach Ihr gutes Recht

Unser Anliegen ist die Vermittlung einer qualitativ hochwertigen Rechtsberatung und die
engagierte Vertretung unserer Mandanten unter der besonderen Berücksichtigung eines
taktisch geschickten Standpunktes:

• im allgemeinen und besonderen Zivilrecht, das vertragliche und gesetzliche Ansprüche
  gemäß dem BGB u.a. (einschließlich Schadenersatzrecht, Schmerzensgeldforderungen,
  Scheidungen, Verkehrsunfälle) beinhaltet
• im Zivilrecht für Unternehmer: z.B. bei Investitionen, auch im Filmrecht und dem Recht
   bei Film-/Fernsehproduktionen, im Urheberrecht
• im Immobilien- und Liegenschaftsrecht
• im Verfassungsrecht

Der Hintergrund zunehmender staatlicher Wertschöpfung bedingt zum Beispiel bei
der Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation im Erbfall eine umsichtige
und langfristige Planung, die wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte ebenso
in Betracht ziehen muss wie persönliche Umstände. Geänderte familiäre Gegebenheiten
(nichteheliche Lebensgemeinschaft, Wiederverheiratung etc.), die nicht (mehr) dem ge-
setzgeberischen Vorbild der Idealfamilie entsprechen, erfordern differenzierte erbrecht-
liche Lösungen. Fragen Sie uns.


KÖBER Steuerberatung

 




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