

Tue recht und
scheue niemand!
Heinrich von Kleist
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Manchmal ist es einfach Ihr gutes Recht
Unser Anliegen ist die Vermittlung einer qualitativ hochwertigen Rechtsberatung
und die
engagierte Vertretung unserer Mandanten unter der besonderen Berücksichtigung
eines
taktisch geschickten Standpunktes:
im allgemeinen und besonderen Zivilrecht, das vertragliche
und gesetzliche Ansprüche
gemäß dem BGB u.a. (einschließlich Schadenersatzrecht,
Schmerzensgeldforderungen,
Scheidungen, Verkehrsunfälle) beinhaltet
im Zivilrecht für Unternehmer: z.B. bei Investitionen,
auch im Filmrecht und dem Recht
bei Film-/Fernsehproduktionen, im Urheberrecht
im Immobilien- und Liegenschaftsrecht
im Verfassungsrecht
Der Hintergrund zunehmender staatlicher Wertschöpfung
bedingt zum Beispiel bei
der Übertragung
von Vermögen auf die nächste Generation im Erbfall eine umsichtige
und langfristige
Planung, die wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Aspekte ebenso
in Betracht ziehen muss wie persönliche Umstände. Geänderte
familiäre
Gegebenheiten
(nichteheliche Lebensgemeinschaft, Wiederverheiratung etc.), die
nicht (mehr) dem ge-
setzgeberischen Vorbild der Idealfamilie entsprechen, erfordern
differenzierte erbrecht-
liche Lösungen.
Fragen Sie uns.
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