| STEUER: Bilanzierung | |||||
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Wer
muss eine Bilanz erstellen? Bei Freiberuflern (z.B. Ärzten, Dolmetschern, Krankengymnasten) reicht eine Einnah- me-/ Überschuss-Rechnung aus. Die Einnahme-Überschussrechnung stellt den Ein- nahmen nur sämtliche Kosten gegenüber und erhält als Ergebnis den Gewinn oder Verlust aus der Tätigkeit. Es braucht kein Kassenbuch geführt zu werden und es ist keine Inventur erforderlich. Jeder Betrieb, der im Handelsregister eingetragen ist oder einen Gewinn von mehr als 30.000 € oder einen Umsatz von mehr als 350.000 € erzielt, muss bilanzieren. Bei der Bilanzierung, der so genannten Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, werden alle Geschäftsvorgänge genau dokumentiert und in einer doppelten Buchfüh- rung erfasst. Unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wird das Jahresergebnis periodengenau ermittelt. Das heißt das Jahresergebnis wird von den Faktoren beeinflusst, die wirtschaftlich auch zu ihm gehören - unabhängig vom tatsäch- lichen Geldfluss. So wirken sich Forderungen an Kunden bereits als Ertrag aus, auch wenn sie noch nicht bezahlt sind. Ausgaben, die auf mehrere Jahre entfallen, werden rechnerisch entsprechend ihrer Verursachung verteilt. Es werden Sach- und Personen- konten geführt, und zusätzlich zur Bilanz wird eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Die Bilanz dient sowohl als Informationsquelle über das vergangene Jahr und ist auch zur Zukunftsplanung unersetzbar. Ab 1. Januar 2005 Pflicht: An deutschen Wertpapierbörsen notierte Unternehmen müssen Ihr Rechnungslegungs- system an die International Accounting Standards (IAS) bzw. die International Financial Reporting Standards (IFRS). Ziel ist eine Integration der europäischen Kapitalmärkte. |
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