STEUER:     Buchführung
       




There is no useful rule
without an exception.
Fuller (1654-1734)

   
Behalten Sie den Überblick

Ihr Ziel ist es, zum Ende eines Geschäftsjahres den Stand des Vermögens und der
Schulden festzustellen und somit den Erfolg der Unternehmung zu ermitteln. Mit der
Buchführung erfassen Sie lückenlos alle baren und unbaren Geschäftsvorfälle eines
Geschäftsjahres. Wenn eine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, muss ein
Unternehmen grundsätzlich alle Geschäftsvorfälle in Form einer doppelten Buchfüh-
rung aufzeichnen und über das Geschäftsvermögen einen Jahresabschluss (Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung und bei Kapitalgesellschaften zusätzlich einen
Anhang) erstellen.

In der einfachen Buchführung werden die Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge aufgezeichnet. Bei der doppelten Buchführung werden alle Geschäftsvorfälle chro-
nologisch und sachlich nach ihrer Vermögens- und ihrer Erfolgswirkung erfasst. Für
die Stichtagsbetrachtung der Bilanz sind alle Arten
von Beständen, positive und negative. Als positive Bestände gelten alle Vermögensbestände (Anla-
gen, Warenlager, Forderungen an Kunden und das Geld in der Kasse). Negative Bestände sind Schul-
den wie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitu-
ten und Lieferanten, aber auch Schulden des Un-
ternehmens an den Gesellschafter.

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva).
Zeitraumbezogene Geschäftsvorfälle sind einerseits Aufwendungen (z.B. Löhne, Mie-
ten, Steuern) und andererseits Erträge (z.B. Erlöse aus Warenverkäufen). Diese Ge-
schäftsvorfälle werden auf Erfolgskonten erfasst und auf dem Gewinn- und Verlust-
konto zusammengefasst. So geben sie Auskunft über den wirtschaftlichen Erfolg des
Unternehmens.


 
KÖBER Steuerberatung

 

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