

There is no useful rule
without an exception.
Fuller (1654-1734)
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Behalten Sie den Überblick
Ihr Ziel ist es, zum Ende eines Geschäftsjahres den Stand des
Vermögens und der
Schulden festzustellen und somit den Erfolg der Unternehmung zu ermitteln.
Mit der
Buchführung erfassen Sie lückenlos alle baren und unbaren
Geschäftsvorfälle eines
Geschäftsjahres. Wenn eine Eintragungspflicht im Handelsregister
besteht, muss ein
Unternehmen grundsätzlich alle Geschäftsvorfälle in
Form einer doppelten Buchfüh-
rung aufzeichnen und über das Geschäftsvermögen einen
Jahresabschluss (Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung und bei Kapitalgesellschaften zusätzlich
einen
Anhang) erstellen.
In der einfachen Buchführung werden die Geschäftsvorfälle
in zeitlicher Reihenfolge aufgezeichnet. Bei der doppelten Buchführung
werden alle Geschäftsvorfälle chro-
nologisch und sachlich nach ihrer Vermögens- und ihrer Erfolgswirkung
erfasst. Für
die
Stichtagsbetrachtung der Bilanz sind alle Arten
von Beständen, positive und negative. Als positive Bestände
gelten alle Vermögensbestände (Anla-
gen, Warenlager, Forderungen an Kunden und das Geld in der Kasse).
Negative Bestände sind Schul-
den wie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitu-
ten und Lieferanten, aber auch Schulden des Un-
ternehmens an den Gesellschafter.
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva)
und Schulden (Passiva).
Zeitraumbezogene Geschäftsvorfälle sind einerseits Aufwendungen
(z.B. Löhne, Mie-
ten, Steuern) und andererseits Erträge (z.B. Erlöse aus
Warenverkäufen). Diese Ge-
schäftsvorfälle werden auf Erfolgskonten erfasst und auf
dem Gewinn- und Verlust-
konto zusammengefasst. So geben sie Auskunft über den wirtschaftlichen
Erfolg des
Unternehmens.
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