

Was man über
das Leben lernen kann,
lässt sich in drei Worte
zusammenfassen:
Es geht weiter.
Friedrich Schiller
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Der Staat verdient (fast) immer mit
Das Thema Steuer klingt bei einer Existenzgründung zunächst vielleicht
nicht beson-
ders verheißungsvoll. Aber das kann sich ändern wenn Ihre
Zahlen stimmen und
Sie den Erfolg Ihres Unternehmens in "Cash" vor Augen haben.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird auf Waren und Dienstleistungen automatisch
erhoben. D.h. wenn Sie Material einkaufen, bezahlen Sie Mehrwertsteuer an
Ihren
Zulieferer. Bei der eigenen Rechnungsstellung berechnen Sie natürlich
auch den ak-
tuellen Steuersatz (z.Zt. 19%) mit ein. Da Sie Ihre Leistungen teurer
verkaufen wer-
den, als Sie sie einkaufen, wird automatisch eine Steuerschuld entstehen,
die (i.d.R.
monatlich) an das Finanzamt abgeführt werden muss. Bei Einzelkaufleuten
und Per-
sonengesellschaften ist Einkommensteuer fällig - bei der GmbH
oder AG Körper-
schaftssteuer. Diese Steuer berechnet sich aus dem Gewinn Ihres Unternehmens.
Bei der Personengesellschaft kann der Steuersatz bis zu 45% betragen. Allerdings
können alle Verluste auf die positiven Einkünfte angerechnet werden.
Das ist beson-
ders in der investitionsstarken Anfangsphase interessant.
Die Gewerbesteuer fällt auf den Gewerbeertrag Ihres Betriebes
an. Einzelkaufleute
oder Personengesellschaften haben für die ersten 74.000 € des Gewerbeertrags
eine
niedrigere Besteuerung als GmbHs oder AGs. Das sollte bei der
Wahl der Rechtsform
für Ihr Unternehmen nicht unberücksichtigt bleiben. Lohnsteuer
müssen Sie nur ab-
führen, wenn Sie Personal beschäftigen. Es handelt sich um den steuerlichen
Anteil,
der bei der Brutto- auf Netto-Lohnberechnung anfällt und bei Ihnen praktisch
nur ver-
waltet wird. Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dassdie Lohnsteuer
pünktlich
und vollständig abgeführt wird.
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