STEUER:      Existenzgründung
       




Was man über
das Leben lernen kann,
lässt sich in drei Worte
zusammenfassen:
Es geht weiter.
Friedrich Schiller

   

Der Staat verdient (fast) immer mit

Das Thema Steuer klingt bei einer Existenzgründung zunächst vielleicht nicht beson-
ders verheißungsvoll. Aber das kann sich ändern – wenn Ihre Zahlen stimmen und
Sie den Erfolg Ihres Unternehmens in "Cash" vor Augen haben.

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird auf Waren und Dienstleistungen automatisch
erhoben. D.h. wenn Sie Material einkaufen, bezahlen Sie Mehrwertsteuer an Ihren
Zulieferer. Bei der eigenen Rechnungsstellung berechnen Sie natürlich auch den ak-
tuellen Steuersatz (z.Zt. 19%) mit ein. Da Sie Ihre Leistungen teurer verkaufen wer-
den, als Sie sie einkaufen, wird automatisch eine Steuerschuld entstehen, die (i.d.R.
monatlich) an das Finanzamt abgeführt werden muss. Bei Einzelkaufleuten und Per-
sonengesellschaften ist Einkommensteuer fällig - bei der GmbH oder AG Körper-
schaftssteuer. Diese Steuer berechnet sich aus dem Gewinn Ihres Unternehmens.
Bei der Personengesellschaft kann der Steuersatz bis zu 45% betragen. Allerdings
können alle Verluste auf die positiven Einkünfte angerechnet werden. Das ist beson-
ders in der investitionsstarken Anfangsphase interessant.

Die Gewerbesteuer fällt auf den Gewerbeertrag Ihres Betriebes an. Einzelkaufleute
oder Personengesellschaften haben für die ersten 74.000 € des Gewerbeertrags eine
niedrigere Besteuerung als GmbH’s oder AG’s. Das sollte bei der Wahl der Rechtsform
für Ihr Unternehmen nicht unberücksichtigt bleiben. Lohnsteuer müssen Sie nur ab-
führen, wenn Sie Personal beschäftigen. Es handelt sich um den steuerlichen Anteil,
der bei der Brutto- auf Netto-Lohnberechnung anfällt und bei Ihnen praktisch nur ver-
waltet wird. Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dassdie Lohnsteuer pünktlich
und vollständig abgeführt wird.


KÖBER Steuerberatung

 

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