

Um eine Einkommensteuer-
Erklärung abgeben zu können,
muß man Philosoph sein;
es ist zu schwierig
für einen Mathematiker.
Albert Einstein
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Steuer-Erklärung: Alles halb so schlimm!
Als Unternehmer/in müssen Sie Steuern entrichten. Auf jeden Fall Umsatz
und Einkom-
mensteuer, je nach Tätigkeit und Rechtsform Ihres Unternehmens Gewerbe-
und Kör-
perschaftsteuer. Damit Sie Ihren Steuerpflichten nachkommen können, müssen
Sie:
· Geschäftsunterlagen und alle geschäftlichen Belege aufbewahren,
auch die für die Vorbereitung einer Existenzgründung
· Geschäftsvorgänge sorgfältig aufzeichnen:
als Kleingewerbetreibender oder Freiberufler in Form eines Kassenbuches
oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung;
als Kaufmann in Form einer ordnungsgemäßen (doppelten) Buchführung
und einer Bilanz zum Jahresabschluss
als Handeltreibender zusätzlich in Form eines Wareneingangs-/Warenausgangsbuches
· Steuererklärungen abgeben,
· Steuer-Vorauszahlungen leisten und Steuerbescheide bezahlen.
Steuern werden in der Startphase des Unternehmens in der Regel eher mäßig
ausfal-
len, da kaum Gewinn gemacht oder sogar Verluste "einfahren" werden.
Fallen die In-
vestitionszahlungen weg und steigen die Umsätze, werden - erfahrungsgemäß
späte-
stens im dritten oder vierten Jahr - erhöhte Einkommensteuer bzw. Gewerbesteuer-
zahlungen fällig. Die zu zahlenden Steuerbeträge sind dann im Vergleich
zu vorher
oft sogar drastisch höher.
Nutzen Sie unsere Erfahrung bei der Erstellung von Steuer-Erklärungen
Finanzämter prüfen zur Zeit sehr genau die für Steuerzahler
attraktiven Sparmodelle:
Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften, Ansparabschreibung für
mittelstän-
dische Firmen, Schuldzinsenabzug beim Zwei-Konten-Modell. Besondere Aufmerksam-
keit schenken die Finanz-Beamten Besserverdienern ab 200.000 Euro Einkommen
und
Unternehmern oder Vermietern, die hohe Verluste mit anderen Einkünften
verrechnen
wollen.
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