STEUER:    Steuer-Erklärung
       




Um eine Einkommensteuer-
Erklärung abgeben zu können,
muß man Philosoph sein;
es ist zu schwierig
für einen Mathematiker.
Albert Einstein  




   

Steuer-Erklärung: Alles halb so schlimm!

Als Unternehmer/in müssen Sie Steuern entrichten. Auf jeden Fall Umsatz und Einkom-
mensteuer, je nach Tätigkeit und Rechtsform Ihres Unternehmens Gewerbe- und Kör-
perschaftsteuer. Damit Sie Ihren Steuerpflichten nachkommen können, müssen Sie:

· Geschäftsunterlagen und alle geschäftlichen Belege aufbewahren,
  auch die für die Vorbereitung einer Existenzgründung
· Geschäftsvorgänge sorgfältig aufzeichnen:
  als Kleingewerbetreibender oder Freiberufler in Form eines Kassenbuches
  oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung;
  als Kaufmann in Form einer ordnungsgemäßen (doppelten) Buchführung
  und einer Bilanz zum Jahresabschluss
  als Handeltreibender zusätzlich in Form eines Wareneingangs-/Warenausgangsbuches
· Steuererklärungen abgeben,
· Steuer-Vorauszahlungen leisten und Steuerbescheide bezahlen.

Steuern werden in der Startphase des Unternehmens in der Regel eher mäßig ausfal-
len, da kaum Gewinn gemacht oder sogar Verluste "einfahren" werden. Fallen die In-
vestitionszahlungen weg und steigen die Umsätze, werden - erfahrungsgemäß späte-
stens im dritten oder vierten Jahr - erhöhte Einkommensteuer bzw. Gewerbesteuer-
zahlungen fällig. Die zu zahlenden Steuerbeträge sind dann im Vergleich zu vorher
oft sogar drastisch höher.

Nutzen Sie unsere Erfahrung bei der Erstellung von Steuer-Erklärungen
Finanzämter prüfen zur Zeit sehr genau die für Steuerzahler attraktiven Sparmodelle:
Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften, Ansparabschreibung für mittelstän-
dische Firmen, Schuldzinsenabzug beim Zwei-Konten-Modell. Besondere Aufmerksam-
keit schenken die Finanz-Beamten Besserverdienern ab 200.000 Euro Einkommen und
Unternehmern oder Vermietern, die hohe Verluste mit anderen Einkünften verrechnen
wollen.



KÖBER Steuerberatung

 

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