

Gedanken springen
wie Flöhe von einem
zum anderen,
aber sie beissen
nicht jeden.
George Bernard Shaw
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Die Themen unseres Newsletters
(Ausführliche Informationen als pdf nur für Mandanten)
Änderung bei der Abschreibung von Software
Die Grenze für die Beurteilung als Trivialprogramm wurde herabgesetzt, und zwar
auf 150 Euro. Bei höheren Anschaffungskosten für ein Programm ist daher ab 2008
eine Verteilung der Aufwendungen auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer im Wege
der Abschreibung vorzunehmen.
Steuerlicher Verlustvortrag ist nicht mehr vererblich
Nicht ausgeglichene Verluste eines Kalenderjahres können ab dem 12. März 2008
im Todesfall nicht mehr auf die Erben übertragen und von diesen geltend gemacht
werden.
Vorsteuerabzug durch einen Ehegatten bei unentgeltlicher Nutzung
von Gemeinschaftseigentum
Vorsteuern können nur abgezogen werden, wenn es sich um Lieferungen und
sonstige Leistungen handelt, die ein Unternehmer für sein Unternehmen bezieht.
Bei einem Ehepaar sind drei verschiedene Unternehmer denkbar: die Ehefrau,
der Ehemann und die Ehegattengemeinschaft. Das heißt, dass der Ehemann nicht
die Vorsteuer für eine Lieferung abziehen kann, die die Ehefrau bezogen hat.
Eine Besonderheit gilt jedoch bei Gemeinschaften.
Kosten für Zahnimplantate als außergewöhnliche Belastung
Krankheitskosten – soweit eine zumutbare Belastung überschritten ist – können als
außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Berücksichtigt
werden
insbesondere Behandlungskosten, Aufwendungen für Medikamente, Brillen
und Kontaktlinsen sowie Zahnersatz/- implantate, soweit sie nicht von der Kranken-
kasse übernommen werden.
Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen an Arbeitnehmer
zusätzlich zum Arbeitslohn
Der Wert von Zuwendungen (zb. in Form von Zuschüssen) im Zusammenhang mit
dem Dienstverhältnis ist neben dem normalen Arbeitslohn grundsätzlich ebenfalls
lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen
sind jedoch manche dieser Zuwendungen steuerlich begünstigt.
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