

"DIE Woche fängt ja gut an!"
Matthias Kneissl,
bayerischer Wilddieb und Räuber,
der 1902 an einem Montag
hingerichtet wurde
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Und wenn die Pleite droht?
Vom Insolvenzverfahren erfasst wird in der Regel das gesamte Vermögen
des Schuld-
ners im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens, und das, was er während
des Verfah-
rens hinzu erwirbt. Wird eine drohende Insolvenz, oder vielmehr der drohende
Eintritt
eines Insolvenzgrundes, frühzeitig erkannt, so kann oftmals durch geeignete
Sanierungs-
maßnahmen der Gang in das Insolvenzverfahren abgewandt werden.
Maßnahmen gegen die Zahlungsunfähigkeit
Besteht die Insolvenzgefahr aufgrund der Liquiditätslage des Schuldners,
so kann diese
effizient fast nur durch die Zuführung von liquiden Mitteln (Sanierungskredite)
beseitigt
werden:
a) Kredite durch Neugläubiger, Arbeitnehmer und Lieferanten
b) Kreditvergabe durch Eigentümer
c) Kreditvergabe durch Kreditinstitute
Maßnahmen gegen die Überschuldung
Die gängigsten Maßnahmen der Insolvenzgefahr der Überschuldung
vorzubeugen,
sind buchungstechnischer Art und setzen daran an, die Höhe der Forderungen
gegen
das Unternehmen, also die Verbindlichkeiten zu reduzieren:
a) Forderungsverzicht
b) Umwandlung von Sicherungsrechten oder Forderungen in Eigenkapital
c) Einräumung von Wandelgenussrechten
d) Rangrücktritt
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