VERMÖGEN:      Unternehmens-Nachfolge
       




Alles im Leben
hat seinen Preis;
auch die Dinge,
von denen man
sich einbildet,
man kriegt sie
geschenkt.
Theodor Fontane  

   

Abschied vom Berufsleben

Die Reduzierung des Themas Unternehmensnachfolge auf finanzielle und steuerliche As-
pekte greift zu kurz: Die Ausblendung der persönlichen Betroffenheit macht die Nachfol-
geregelung in vielen Fällen zum Tanz auf einem Vulkan, der jederzeit - und bevorzugt
kurz vor der Unterschrift - ausbrechen kann. Viele altersbedingte Verkäufe platzen in
letzter Minute und innerfamiliäre Übergaben entwickeln sich oft äußerst konfliktreich.

Ziel jeder Erbregelung muss in erster Linie der Fortbestand des Unternehmens sein. Prü-
fen Sie zunächst alle vorhandenen vertraglichen Vereinbarungen wie den Gesellschafts-
vertrag und die darin bereits enthaltenen Vorgaben und nehmen Sie eventuell Korrektu-
ren vor. Die eleganteste Lösung die aktiv am Unternehmen beteiligten Erben von den
übrigen Erben zu trennen, ist der Versuch, frühzeitig Kapital für eine anteilsgerechte Aus-
zahlung und Abfindung derjenigen Erben zu bilden, die das Unternehmen nicht überneh-
men werden (z.B. in Form von Bargeld oder Grundstücken). Auf jeden Fall sollte mit al-
len Erben im Vorhinein gesprochen werden. Allen Beteiligten muss klar sein, dass der
Nachfolger das unternehmerische Risiko zu tragen hat. Langfristige und liquiditätsscho-
nende Abfindungen der übrigen Erben sollten die weiteren Überlegungen leiten.

Sollte eine einvernehmliche Einigung trotz aller Bemühung nicht zustande kommen, gibt
es noch die Möglichkeit des Pflichtteils - einem persönlichen Anspruch auf Zahlung einer
Geldsumme in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils im Zeitpunkt des Erbfalls. Die-
ser kann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen, z.B. bei Erbunwürdigkeit, ent-
zogen werden. Zu vermeiden ist eine Zersplitterung der Kapitalanteile und Mitsprache-
rechte der anderen Erben. Auf Versorgungsposten für die anderen Anspruchsberechtig-
ten sollte unter allen Umständen verzichtet werden. Denn dies verlagert eventuelle pri-
vate, familiäre Spannungen in das Unternehmen hinein und kann den Fortgang des Be-
triebes erheblich stören.

 

KÖBER Steuerberatung

 

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