VERMÖGEN    Nachlass
       




Wenn ein Mensch behauptet,
mit Geld liesse sich
alles erreichen,
darf man sich sicher sein,
daß er nie welches gehabt hat.
Aristoteles Onassis  

    Regeln Sie Ihren Nachlass frühzeitig

Ein eigenhändiges Testament kann jeder machen, der volljährig und geistig fit ist. Die
gesamte Niederschrift muss eigenhändig handschriftlich durch den Erblasser erfol-
gen und kann jederzeit errichtet, geändert oder widerrufen werden - ohne Zutun einer
Urkundsperson. Das Testament muss außerdem eigenhändig vom Erblasser mit Vor-
und Nachname unterschrieben sein, unter Angabe von Datum und Ort. Es muss sich
aus dem Sinn des Schriftstücks ergeben, dass es sich um eine letztwillige Verfügung
für den Todesfall handelt. Empfehlenswert ist die Überschrift "Testament" oder "Mein
letzter Wille". Wer das Testament nicht selbst aufbewahren will, kann es gegen eine
geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen. Dadurch wird es vor Verfälschung oder
Verlust geschützt. Notwendig ist die amtliche Verwahrung jedoch nicht. Um Unklarhei-
ten über den Inhalt der Verfügungen zu vermeiden wird eine rechtskundige Beratung
empfohlen.

Je nach persönlicher Situation ist auch ein Ehe- und Erbvertrag eine gute Variante,
seinen letzten Willen verbindlich festzuhalten. Darin können die Begünstigungen im
Rahmen des Gesetzes abgeändert und den persönlichen Bedürfnissen angepasst
werden. Oft wird der Wille geäussert, den überlebenden Ehepartner besser zu stellen,
was damit möglich ist. Der Ehe- und Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden.

Wir führen gerne für Sie im Auftragsverhältnis eine Liquidation und Teilung
eines Nachlasses durch.


KÖBER Steuerberatung

 

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