[vc_row full_width=“stretch_row“ bg_type=“image“ parallax_style=“vcpb-default“ bg_image_new=“id^2949|url^https://www.koeber.de/wp-content/uploads/2019/04/steuerbüro-johann-köber.jpg|caption^Das Köber Steuerbüro|alt^Strategien vom Steuerbüro Köber|title^steuerbüro-johann-köber|description^null“ bg_image_repeat=“no-repeat“ bg_override=“ex-full“ enable_overlay=“enable_overlay_value“ overlay_color=“rgba(129,18,50,0.95)“][vc_column][vc_empty_space][vc_empty_space][ultimate_heading main_heading=“SENKUNG DER LOHNNEBENKOSTEN DURCH EXTRAS FÜR MITARBEITER“ heading_tag=“h1″ main_heading_color=“#ffffff“ sub_heading_color=“#ffffff“][/ultimate_heading][vc_empty_space height=“15px“][vc_column_text][/vc_column_text][vc_empty_space][vc_empty_space][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][vc_column_text]Die Lohnnebenkosten in Deutschland sind erheblilch. Ein Beispiel möge dies verdeutlichen:
Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von 2.500 Euro bekommt bei der Steuerklasse 1 und Kirchensteuerpflicht in Bayern nach Abzug von Arbeitslosenversicherung (37,50 Euro), Rentenversicherung (236,25 Euro), Krankenversicherung (205 Euro), Pflegeversicherung (31,88 Euro), Lohnsteuer (366,33 Euro), Kirchensteuer (29,30 Euro), Solidaritätszuschlag (20,14 Euro) netto 1.617,77 Euro überwiesen.
Für den Arbeitgeber fallen zusätzlich Arbeitslosenversicherung (37,50 Euro), Rentenversicherung (236,25 Euro), Krankenversicherung (182,50 Euro), Pflegeversicherung (25,36 Euro) an.
Insgesamt betragen die Kosten für den Arbeitgeber 2.981,88 Euro (ohne Unfallversicherung, Kosten für die Lohnabrechnung und sonstiger Kosten).
Vor diesem Hintergrund ist jeder Unternehmer angehalten, besondere Vergünstigungen für Arbeitnehmer zu nutzen, um beispielsweise eine anstehende Gehaltserhöhung optimal für beide Seiten umzusetzen. Im folgenden werden die wichtigsten Extras für Mitarbeiter ohne Anspruch auf Vollständigkeit aufgeführt:
Sachzuwendungen in Höhe von 44 Euro pro Monat sind steuer- und sozialabgabenfrei. Sie dürfen nicht vertraglich vereinbart sein und auch nicht in Geld ausbezahlt werden. Sachen wie z.B. Gold, Silber und Gutscheine sind erlaubt. Bei Gutscheinen ist darauf zu achten, dass keine Barauszahlung möglich ist.
Aufmerksamkeiten in Form von Sachzuwendungen von geringfügigem Wert bis 40 Euro pro Monat, anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses z.B. Blumen zum Geburtstag sind steuer- und sozialabgabenfrei.
Kindergartenzuschuss, in Form von Aufwendungen für die Kinderbetreuung bis zur tatsächlichen Höhe sind steuer- und sozialabgabenfrei, wenn der Arbeitgeber die Zahlungen ausführt.
Essensgutscheine in Höhe von derzeit 6,10 Euro sind pauschal mit 25% zu versteuern. Interessant ist, dass nur der amtliche Sachbezugswert in Höhe von derzeit 3 Euro vom Arbeitgeber versteuert werden muss. 3,10 Euro sind steuer- und sozialabgabenfrei. Die Finanzverwaltung erlaubt 15 Gutscheine im Monat ohne Verwendungsnachweis pro Mitarbeiter. Für Essensgutscheine brauchen Sie einen Anbieter, wie z.B. Sodexo oder Edenred über die solche Gutscheine bezogen werden können. Je nach Anbieter gibt es unterschiedliche Akzeptanzpartner, die diesen Geldersatz entgegennehmen.
Ausschließlich betriebliche Ausgaben dürfen ersetzt werden. Einzelnachweis erforderlich. Hierzu zählt dann auch die klassische Reisekostenabrechnung, übrigens auch der Unfallschaden auf einer betrieblichen Fahrt mit dem privaten PKW. Der Gesetzgeber erlaubt doppelte Pauschalen, wobei dann in der Lohnabrechnung eine pauschale Versteuerung auf den verdoppelten Anteil vorzunehmen ist.
Kommunikation. Darunter fallen unter anderem Mobiltelefone und Faxgeräte. Entscheidend ist hier wie bei den Personal Computern, dass der Telekommunikationsträger im Eigentum des Arbeitgebers verbleibt um eine Steuerfreiheit zu gewährleisten. Ob das Telekommunikationsgerät ausschließlich privat genutzt wird, ist nicht steuerrelevant. Der private Telefonanschluss kann vom Arbeitgeber bezuschusst werden, der Zuschuss muss vom Arbeitgeber pauschal mit 25% versteuert werden.
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschläge können nur gewährt werden, wenn die Arbeit in den begünstigten Zeiten erfolgt und die Arbeit tatsächlich geleistet wurde. Die Zuschüsse müssen neben dem Grundlohn und somit zusätzlich zum regulären Lohn oder Gehalt gezahlt werden. Die maximalen Zuschlagssätze variieren. Nachtarbeit 25%, Sonntagsarbeit 50%, gesetzliche Feiertag 125%. Der Spitzensatz von 150% kann während die Weihnachtstage auftreten. Der Arbeitnehmer muss für jeden Mitarbeiter die Zuschläge anhand von Einzelaufzeichnungen nachweisen. Für den Bereich der Sozialversicherung besteht die Sonderregelung, dass die Sozialversicherungsfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags. und Nachtarbeit auf einen Stundengrundlohn von max. 25 Euro begrenzt ist.
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten oder externe Kurse zur Gesundheitserhaltung mit bis zu 500 Euro pro Jahr bezuschussen. Steuerbefreit sind dabei bestimmte Handlungsfelder. Darunter fallen die Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparats. Außerdem die gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung, die psychosoziale Belastung, Stress und der Suchtmittelkonsum.
Wird dem Arbeitnehmer ein Auto zur Verfügung gestellt, muss die private Nutzung versteuert werden, der sog. geldwerte Vorteil. Dieser ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Man unterscheidet zwei Berechnungsmethoden. Die 1% Methode und die Fahrtenbuchmethode. In der Regel entsteht durch die 1% Regelung ein nicht unerheblicher Vorteil für den Arbeitnehmer. Je günstiger das Auto in der Anschaffung, desto geringer ist der geldwerte Vorteil.
Suchen Sie noch weitere Möglichkeiten, wie Sie ihre Mitarbeiter zusätzlich motivieren können? Wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row equal_height=“yes“ content_placement=“middle“ css=“.vc_custom_1516622212465{padding-top: 80px !important;padding-bottom: 40px !important;}“ el_id=“contact“][vc_column offset=“vc_col-lg-offset-2 vc_col-lg-8 vc_col-md-offset-1 vc_col-md-10 vc_col-sm-offset-0″ css=“.vc_custom_1515176177053{padding-bottom: 60px !important;}“][ultimate_heading main_heading=“Unsere Kontaktinformationen“ heading_tag=“span“ spacer=“line_with_icon“ spacer_position=“middle“ line_height=“3″ line_color=“#811232″ icon=“icomoon-font-awesome-14×14-chevron-down“ icon_size=“18″ line_width=“150″ main_heading_style=“font-weight:bold;“ main_heading_font_size=“desktop:40px;mobile_landscape:30px;“ main_heading_line_height=“desktop:50px;mobile_landscape:40px;“ el_class=“accent-border-color accent-icon-color“ sub_heading_font_size=“desktop:22px;“ sub_heading_line_height=“desktop:34px;“][/ultimate_heading][/vc_column][vc_column css=“.vc_custom_1556782493640{padding-top: 0px !important;padding-bottom: 50px !important;background-position: center !important;background-repeat: no-repeat !important;background-size: cover !important;}“ offset=“vc_col-lg-6 vc_col-md-6″][bsf-info-box icon=“icomoon-font-awesome-14×14-map-marker“ icon_size=“24″ icon_color=“#ffffff“ icon_style=“advanced“ icon_color_bg=““ icon_border_spacing=“50″ title=“Demantsfürth 27, 91486 Uehlfeld“ heading_tag=“span“ pos=“left“ el_class=“accent-icon-bg accent-border-color“ title_font_style=“font-weight:bold;“ css_info_box=“.vc_custom_1556782660869{margin-top: -10px !important;margin-bottom: 10px !important;}“ title_font_size=“desktop:20px;“ title_font_line_height=“desktop:30px;“][/bsf-info-box][bsf-info-box icon=“icomoon-font-awesome-14×14-phone“ icon_size=“24″ icon_color=“#ffffff“ icon_style=“advanced“ icon_color_bg=““ icon_border_spacing=“50″ heading_tag=“span“ pos=“left“ el_class=“accent-icon-bg accent-border-color“ title_font_style=“font-weight:bold;“ css_info_box=“.vc_custom_1556535770295{margin-bottom: 10px !important;}“ title_font_size=“desktop:20px;“ title_font_line_height=“desktop:30px;“]+49 9163 1600[/bsf-info-box][bsf-info-box icon=“Defaults-envelope-o“ icon_size=“24″ icon_color=“#ffffff“ icon_style=“advanced“ icon_color_bg=““ icon_border_spacing=“50″ heading_tag=“span“ pos=“left“ el_class=“accent-icon-bg accent-border-color“ title_font_style=“font-weight:bold;“ css_info_box=“.vc_custom_1556782669486{margin-bottom: 20px !important;}“ title_font_size=“desktop:20px;“ title_font_line_height=“desktop:30px;“]office@koeber.de[/bsf-info-box][vc_row_inner][vc_column_inner][vc_single_image image=“3445″ img_size=“medium“][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][vc_column css=“.vc_custom_1515176056012{padding-bottom: 50px !important;background-position: center !important;background-repeat: no-repeat !important;background-size: cover !important;}“ offset=“vc_col-lg-6 vc_col-md-6″][vc_raw_html]JTNDaWZyYW1lJTIwc3JjJTNEJTIyaHR0cHMlM0ElMkYlMkZ3d3cuZ29vZ2xlLmNvbSUyRm1hcHMlMkZlbWJlZCUzRnBiJTNEJTIxMW0xOCUyMTFtMTIlMjExbTMlMjExZDU1NTU4LjE3NjAzNDgzNTExJTIxMmQxMC42OTM2MzE0ODI5MzU3NCUyMTNkNDkuNjYxMTkxODA5NzM2Mzk0JTIxMm0zJTIxMWYwJTIxMmYwJTIxM2YwJTIxM20yJTIxMWkxMDI0JTIxMmk3NjglMjE0ZjEzLjElMjEzbTMlMjExbTIlMjExczB4NDdhMjBmYjc2M2RiYTMzYiUyNTNBMHg1YjBiOTU2MjI5ZjhjYjlhJTIxMnNLJTI1QzMlMjVCNmJlciUyQkpvaGFubiUyQkMuJTJCU3RldWVyYmVyYXRlciUyMTVlMCUyMTNtMiUyMTFzZGUlMjEyc2RlJTIxNHYxNTU0MTkyOTY4MDgyJTIxNW0yJTIxMXNkZSUyMTJzZGUlMjIlMjB3aWR0aCUzRCUyMjEwMCUyNSUyMiUyMGhlaWdodCUzRCUyMjYwNSUyMiUyMGZyYW1lYm9yZGVyJTNEJTIyMCUyMiUyMHN0eWxlJTNEJTIyYm9yZGVyJTNBMCUyMiUyMGFsbG93ZnVsbHNjcmVlbiUzRSUzQyUyRmlmcmFtZSUzRQ==[/vc_raw_html][/vc_column][/vc_row]